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Informationen zum Selbstbehalt im Schadensfall

Bei der angebotenen Versicherung handelt es sich um eine Fahrzeugschadenversicherung. Das bedeutet, dass sie Schäden an der Karosserie und der Aussenseite des gemieteten Campers abdeckt. Sie gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Kollision

  • Selbstunfall

  • Vandalismus

  • Einbruchschaden

  • oder jedes andere plötzliche und von aussen einwirkende Ereignis.

Die Versicherung gilt mit einem von den Mieter:innen zu zahlenden Selbstbehalt gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen, unabhängig vom Ereignis.

Warum kann ein Selbstbehalt anfallen, auch wenn die Mieter:innen den Schaden nicht verursacht haben?

Die Versicherung ist an den Schaden am Fahrzeug geknüpft und nicht an die Frage, wer den Schaden verschuldet hat. Daher kann ein Selbstbehalt auch dann anfallen, wenn die Mieter:innen den Schaden oder das Ereignis nicht selbst verursacht haben. Das kann zum Beispiel in folgenden Fällen gelten:

  • Vandalismus

  • Einbruch

  • Parkschäden, bei denen die verursachende Person nicht ermittelt werden kann

  • Verkehrsunfälle, bei denen die Gegenpartei keine Kfz-Versicherung hat

  • Situationen, in denen eine dritte Partei den Schaden nicht ersetzen kann

Bei Verkehrsunfällen: Die Mieter:innen können den Selbstbehalt selbst zurückfordern

Wenn zwei versicherungspflichtige Fahrzeuge zusammenstossen, klärt die reguläre Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Fahrzeugs die Frage des Verschuldens, also wer den Unfall verursacht hat. Wird das Fahrzeug über die Versicherung von MyCamper / Omocom repariert, kann der Selbstbehalt trotzdem für die Mieter:innen anfallen, auch wenn die Gegenpartei als schuldig gilt. Die Mieter:innen können die Erstattung des Selbstbehalts dann nachträglich bei der Versicherung der Gegenpartei geltend machen.

Das gilt auch für Schäden, die von einer anderen dritten Partei verursacht wurden.

Über die Rolle von Omocom

Omocom bearbeitet Schäden am gemieteten Fahrzeug gemäss den Versicherungsbedingungen, vertritt die Mieter:innen jedoch nicht bei Forderungen oder Regressansprüchen gegenüber Dritten oder der Versicherung der Gegenpartei.

Regressschutz / Recourse Protection (nur DK / AT / DE)

Die Versicherung beinhaltet einen Regressschutz (Recourse Protection). Das bedeutet zusätzlichen Schutz in bestimmten Situationen, in denen eine gewöhnliche Kfz-Versicherung nach einem Haftpflichtschaden Ersatz (Regress) von der Person verlangen kann, der das Fahrzeug gehört, weil das Fahrzeug vermietet wurde.

Der Schutz ist für Vermietungen über MyCamper gedacht und kann helfen, solche Forderungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen zu bearbeiten. Er ändert jedoch nicht die Bedingungen der gewöhnlichen Versicherung der Eigentümer:innen, und es bleibt wichtig, die Anforderungen und Pflichten der eigenen Versicherung der Eigentümer:innen einzuhalten.

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