Wer ist verantwortlich für jegliche Kosten, welche während der Vermietung für das Fahrzeug anfallen?

Geändert am Wed, 06 Mar 2024 um 02:22 PM

Während des Mietzeitraums trägt der:die Mieter:in die anfallenden Kosten. Dazu gehören unter anderem Bussgelder, Strassen- und Brückenmaut oder Schäden und Mängel am Fahrzeug. Bussgelder und Gebühren, die im Nachhinein anfallen, aber während des Mietzeitraums entstanden sind, kann der:die Vermieter:in bis spätestens sechs Monate nach Ende der Buchung bei MyCamper melden. MyCamper wird dem:der Mieter:in dann die entsprechenden Gebühren in Rechnung stellen und dem:der Vermieter:in den Betrag überweisen, sobald wir das das Geld von dem:der Mieter:in erhalten haben. 


Der:die Mieter:in kann nicht für Schäden, welche durch Abnützung entstehen,  verantwortlich gemacht werden (z.B. Motor-, Bremsen-, Reifenschäden).

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