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Wie funktioniert die Rückerstattung als Vermieter:in, wenn eine Miete wegen eines grösseren Schadens oder einer Panne abgebrochen wird?
Wie funktioniert die Rückerstattung als Vermieter:in, wenn eine Miete wegen eines grösseren Schadens oder einer Panne abgebrochen wird?
Vor über einer Woche aktualisiert

Falls eine Miete aufgrund eines schwerwiegenden Schadens oder einer Panne unterbrochen wird, die das Fahrzeug unbenutzbar macht, kann der:die Mieter:in Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung für die nicht genutzten Miettage haben.

Wann ist eine Rückerstattung möglich?

✔ Das Fahrzeug erleidet eine schwere Panne oder einen grösseren Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht.
✔ Der Schaden wurde nicht durch unsachgemässe Nutzung oder Fahrlässigkeit von dem:der Mieter:in verursacht.
✔ Der:die Mieter:in muss die Reise abbrechen und das Fahrzeug früher als geplant zurückgeben.
Kleinere Mängel, die die Nutzbarkeit des Fahrzeugs nicht wesentlich beeinträchtigen (z. B. defekte Ausstattung), berechtigen nicht zur Rückerstattung.
📸 Der:die Mieter:in muss eindeutige Beweise (Fotos oder Videos) vorlegen, die zeigen, dass das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist.

Wie wird die Rückerstattung berechnet?

💰 Die Rückerstattung basiert auf der Anzahl der ungenutzten Mietnächte.
📊 Beispiel: Falls eine Buchung für 7 Nächte bestand, aber das Fahrzeug nach 3 Nächten aufgrund einer Panne zurückgegeben werden musste, erhält der:die Mieter:in eine Rückerstattung für die verbleibenden 4 Nächte.

Wie läuft der Rückerstattungsprozess ab?

  1. Der:die Mieter:in kontaktiert den:die Vermieter:in, um die Rückerstattung für die nicht genutzten Nächte direkt zu klären.

  2. Der:die Vermieter:in erstattet den Betrag direkt über eine vereinbarte Zahlungsmethode an den:die Mieter:in.

  3. Der:die Mieter:in kontaktiert MyCamper-Support, um eine Rückerstattung der Servicegebühr für die nicht genutzten Nächte auf die Kreditkarte zu beantragen.

Wichtige Hinweise

✔ Rückerstattungen gelten nur, wenn das Fahrzeug für den Rest der Mietdauer nicht mehr nutzbar ist.
Versicherungskosten sind nicht erstattungsfähig.
✔ Falls sich Vermieter:in und Mieter:in auf eine Teilrückerstattung oder eine alternative Entschädigung einigen, muss dies direkt zwischen ihnen geregelt werden.
Alle Absprachen sollten über das MyCamper-Nachrichtensystem dokumentiert werden, um Transparenz zu gewährleisten.

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